Dresden: Wichtiger Hinweis zur Steuer-ID

Aus gegeben Anlass weist das Amt für Schulen Dresden auf folgendes hin: Die anzugebende Steuer-ID ist nicht gleich Steuernummer! Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt; siehe dazu:
BZSt – Startseite
Natürliche Personen (Verträge mit Lehrern und Rentnern, Freiberuflern) erhalten diese nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Bei juristischen Personen (Verträge mit Firmen, Vereinen) wird die Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern nach Eintragung ins Gewerberegister, Handelsregister oder Vereinsregister zugeteilt. Sie beginnt meist mit DE.
Die Steuer-ID verändert sich im Laufe des Lebens bzw. der Existenz der Firma bzw. des Vereins nicht.
Die Steuernummer hingegen ist eine vom jeweils zuständigen Finanzamt vergebenen Nummer. Sie verändert sich mit Umzug, da dann ein anderes Finanzamt zuständig ist! Diese Nr. wird nicht benötigt.

Zur Beachtung: Eingehende Verträge ohne Steuer-ID schickt das Amt für Schulen Dresden ab sofort mit der Schulpost zurück. Bitte tragen Sie dort die Steuer-ID nach und reichen die Verträge erneut ein.