Update: Honorarverträge mit Kooperationspartnern

Liebe Nutzende von FABelF, wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein neues Update in FABelF vorstellen, dass wir in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulen Dresden umgesetzt haben. Es verändert die Eingabemaske des Honorarvertrages für Kooperationspartner und hat Einfluss auf den Vertragstext des Honorarvertrages mit Kooperationspartnern mit der Landeshauptstadt Dresden.

Die Voraussetzung für diese Veränderung sind die Anforderungen des Fördermittelgebers, der den Anteil der Verwaltungsumlage bei Institutionen und Firmen, welche Personen zur Durchführung von GTA an die Schulen versenden, begrenzen möchte. Vorgeschrieben ist dabei, dass nicht mehr als 20% der Kosten, die ein Kooperationspartner mit den Schulen vertraglich festlegt, als Verwaltungsumlage für den Kooperationspartner genutzt werden können. Diese Reglung wird nun vertraglich fixiert.

Damit ergibt sich eine Veränderung bei den Eingaben zum Honorarvertrag für Kooperationspartner. Neben den bekannten Eingaben zur Stundenanzahl, dem Stundensatz und den Angaben zu Namen und Datum des Führungszeugnisses der durchführenden Person, kommt nun eine Angabe zum prozentualen Verhältnis einer Verwaltungsumlage hinzu. Hier kann eine Prozentangabe der Umlage festgeschrieben werden, die allerdings nicht 20 übersteigen kann, weshalb eine Auswahl zwischen 0 (keine Umlage für Kooperationspartner) und 20 (maximal mögliche Umlage der Verwaltungskosten für Kooperationspartner) in FABelF angeklickt werden kann. Diese Angabe wird dann im Vertragstext festgeschrieben.

Bitte beachten Sie das bei bereits bestehenden Honorarverträgen mit Kooperationspartnern in FABelF automatisch 0% eingetragen sind, dass gilt ebenso für neu angelegten Kooperationsverträge, in welchen 0% den Ausgangswert darstellt. Diese 0% werden dann vertraglich fixiert, wenn keine Änderung vorgenommen wird. Bereits sich im postalischen Umlauf befindliche Honorarverträge mit Kooperationspartnern werden in der alten Version vom Amt für Schulen akzeptiert.