Dresden: Anträge für GTA und Aufholen nach Corona

Liebe Dresdner Nutzerinnen und Nutzer von FABelf,

wie in der Mail von Frau Placzek vom Amt für Schulen in Dresden vom 12.01.2022 dargestellt, möchten wir an dieser Stelle kurz zum Prozedere der Beantragung von GTA für das neue Schuljahr, als auch für die Fördermittel „Aufholen nach Corona“, eingehen. Diese Hinweise sind nur für Schulen, die diese Anträge über die Landeshauptstadt Dresden abgeben wollen, gültig.

Bitte prüfen Sie als erstes die Schuldaten Ihrer Einrichtung in FABelF. Wie bereits im Beitrag vom 4.1.22 auf dieser Seite dargestellt, gelangen Sie entweder automatisch nach dem Betätigen des Buttons „Neu“ in das Menü:

Button „Neu“

Oder, wenn Sie diesen Button schon einmal getätigt haben, dann über den Button „Abrechnung Einstellungen“ im Schuljahr 2022/23:

Button „Abrechnung Einstellungen“ gelb markiert

Für die Beantragung der zusätzlichen Fördermittel „Aufholen nach Corona“, als auch für den Antrag GTA für das neue Schuljahr 22/23, ist bitte folgender Termin zu beachten:

18.01.2022

Bis zu diesem Zeitpunkt benötigt das Amt für Schulen die Rücksendung der Bestätigung der Teilnahme an den Fördermitteln „Aufholen nach Corona“ (Anlage 3) bzw. Ihre Rückmeldung das Fördermittel nicht beantragt werden sollen

und

die Bestätigung der Antragstellung für GTA im Schuljahr 2022/23 (Anlage 2). Beachten Sie bitte das die Anlagen sich lediglich im Bereich Zeitraum unterscheiden.

Die aktuelle Rechtsverordnung, sowie die beiden Anlagen 2 und 3 finden Sie auch in FABelF unter der Rubrik wichtige Links (dort im Bereich Dokumente für Dresdner Schulen).