Einige Hinweise zur Abrechnung am Schuljahresende

Liebe Nutzende von FABelF,

das Schuljahr nähert sich dem Ende und damit sind viele von Ihnen mit der Abrechnung der Ganztagsmittel beschäftigt. Wir möchten an dieser Stelle noch einige Hinweise geben, die sich aus Ihren Fragen der letzten Tage ergeben haben.

Bei der Eingabe von Rechnungsbons in FABelF achten Sie bitte darauf, dass Honorare nicht über zwei Kalenderjahre hinweg abgerechnet werden können, denn die Rechnungsbons können die abgeleisteten Stunden nicht selbstständig einordnen. Deshalb ist es wichtig, dass bei den Honorarabrechnungen die Angaben zur „Arbeitszeit von“ und „Arbeitszeit bis“ immer im gleichen Kalenderjahr liegen. Das Rechnungsdatum hat für die Einordnung in die Jahresscheibe bei Honorarverträgen keine Bedeutung (Sie können also eine Rechnung, die beispielsweise am 12.01.2026 erstellt wurde, aber nur den Arbeitszeitraum bis 31.12.2025 beinhaltet, problemlos einpflegen).

Anders ist dies bei Sachausgaben: Hier werden die Bons jeweils nach dem Rechnungsdatum eingeordnet. Da es sich bei Sachausgaben um Plansummen handelt, sind diese auch problemlos zwischen den Jahresscheiben verschiebbar.

Gegen Ende des Schuljahres wird normalerweise auch die unverplante Restsumme immer geringer. Diese Summe gibt an, wie viel Geld noch zur Verfügung steht, um für einige Angebote noch Gelder aufzustocken. Hier bietet es sich auch an, nicht verfügte Gelder aus anderen Angeboten einzusetzen. Achten Sie aber bitte hierbei immer darauf, erst die ungenutzten Plansummen aus den Angeboten abzuziehen, um diese dann neu zu verteilen. Andernfalls kann es zu Überschreitungsmeldungen kommen.

Natürlich stehen wir Ihnen auch in den letzten Tagen des Schuljahres gern mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich gern bei Fragen und Problemen unter den bekannten Kontaktdaten.

Wir wünschen Ihnen erfolgreiche und stressarme letzte Tage vor den Sommerferien!

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