Praxistipp Dresden: Umwidmungen von 2024 auf 2023

Liebe Nutzenden von FABelF an Dresdner Schulen,

zum Jahresabschluss ein kleiner Praxistipp für die Veränderung von Honorarverträgen an den Dresdner Schulen. Wie Sie sicherlich wissen, kann die Stundenanzahl von einer Jahresscheibe in die andere Jahresscheibe problemlos verschoben werden, wenn die Gesamtstundenanzahl für das Schuljahr unverändert bleibt. Um ein Beispiel zu geben: Honorarvertrag Meier hat 2023 2 Stunden weniger GTA gemacht und möchte diese 2 Stunden 2024 nachholen. Sie können die entsprechenden Stundenzahlen einfach 2023 abziehen und 2024 addieren.

ABER: eine entgegengesetzte Veränderung vom Jahr 2024 zurück auf das Jahr 2023 ist in Dresden durch die Regeln des Amtes für Schulen NICHT MÖGLICH! Das bedeutet, sie können nicht Stunden aus dem Jahr 2024 zur Erweiterung des Jahres 2023 benutzen, auch wenn die Anzahl der Gesamtjahresstunden gleich hoch bleibt. In diesem Moment erscheint in FABelF eine Umwidmung und ein Änderungsvertrag. Diese einschränkende Funktion erklärt sich daraus, dass das Amt bei einer Erhöhung der Stundenzahlen für das Jahr 2023 (bzw. die erste Jahresscheibe) die Stundenanzahl für alle Verträge des Honorarnehmenden nochmals prüfen muss! Bisher ist eine solche Veränderung (Reduzierung 2024 bei gleichzeitiger Erhöhung 2023) äußerst selten vorgekommen, weshalb wir vom Prozedere für diesen Umwidmungswunsch vorschlagen, die gewünschte Veränderung direkt telefonisch oder per Mail mit dem Amt für Schulen abzusprechen, da dort das Problem sofort gelöst werden kann und kein Ausdruck eines Änderungsvertrages und des Umwidmungsprozederes notwendig ist, sondern nur die Prüfung der Honorarvertragssummen.