Umwidmungsfunktion in Leipzig aktiviert

Liebe Nutzenden des GTA-Programms FABelF an allen Schulen, die über den kommunalen Schulträger Leipzig GTA abrechnen,

für alle oben genannten Schulen, wurde heute die neue Umwidmungsfunktion für das laufende Schuljahr 2022/23 eingeschaltet. Im folgenden Artikel sollen die wichtigsten Fragen zu dieser neuen Funktion kurz beantwortet werden.

Warum gibt es eine Umwidmungsfunktion?

Im Laufe eines Schuljahres gibt es immer wieder Abweichungen von der eigentlichen Planung des Jahres. Während es mittlerweile bei GTA einfach geworden ist Sachausgaben von einer Jahresscheibe in die andere umzuleiten, oder wieder in die planbaren Restsummen zu verschieben, haben alle Honorarausgaben die zusätzliche Voraussetzung, dass sie an einen Vertrag gebunden sind. Dieser Vertrag wird zwischen dem Anbieter von GTA und dem kommunalen Schulträger (daher dem Amt für Schule) bzw. der Schule geschlossen.
Änderungen in diesem Vertragswerk müssen daher von allen drei gerade genannten Akteuren akzeptiert werden. Um den bisherigen Prozess der Kontaktaufnahme bei Änderungen im Honorarvertrag per Mail oder Telefon zu vereinfachen, ist in FABelF – Leipzig für diesen Fall eine Umwidmungsfunktion freigeschaltet worden, um das Verfahren für alle Seiten transparent, gesetzlich sauber und nachvollziehbar zu gestalten.

Was macht die Umwidmungsfunktion?

Die Umwidmungsfunktion in FABelF richtet sich nach dem Status des Honorarvertrages. Die Funktion startet zu keinem festgelegten Termin, sondern flexibel erst in dem Moment, wenn ein Honorarvertrag im Amt für Schule Leipzig vorliegt, dort unterschrieben wurde und damit rechtskräftig ist. Wenn dies noch nicht der Fall ist, kann ein Honorarvertrag jederzeit angelegt oder verändert werden. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Kurse noch nicht begonnen werden können, wenn keine Unterschrift des Amtes vorliegt! In FABelF kann jederzeit eingesehen werden, ob ein Vertrag rechtsverbindlich unterschrieben ist, wenn das Datum der Vertragsunterschrift in FABelF angezeigt wird:

Anzeige des Datums der Vertragsunterschrift – Umwidmungsfunktion ist damit aktiviert!

Ist der Vertrag rechtsgültig (daher wird ein Datum angezeigt), können verschiedene Vertragsdaten nicht mehr verändert werden. Dies betrifft den Namen des Honorarnehmers und den Stundensatz.
Jedoch kann jederzeit die Anzahl der Stunden verändert werden. Dabei wird FABelF erlauben, die Anzahl der Gesamtstunden im Schuljahr zu verringern (z.B. wenn durch Krankheit einige Stunden ausgefallen sind). Gleichfalls erlaubt FABelF auch, die Anzahl der Stunden zu erhöhen, wenn diese Anzahl gleichhoch oder niedriger ist, als eine vorherige Reduzierung der Gesamtstundenzahl (sollten Sie z.B. die Anzahl der Gesamtstunden in der 1. Jahresscheibe um 5 reduziert haben und in der 2. Jahrescheibe 3 neue Stunden hinzufügen wollen, dann wird FABelF dies erlauben, da die vertraglich fixierte Gesamtstundenanzahl nicht überschritten wurde). Auch eine Veränderung in den Jahresscheiben, bei gleichbleibender Gesamtstundenanzahl erlaubt FABelF. Lediglich, wenn die Anzahl der Stunden im Schuljahr insgesamt erhöht werden soll, wird die Umwidmung dem Amt mitgeteilt und muss dort bestätigt werden, weshalb das Feld des Honorarvertrages grau angezeigt wird. Eine Reaktion des Amtes auf den Wunsch nach Erhöhung der Stundenzahl ist nur mit einem Änderungsvertrag möglich, der automatisch von FABelF angezeigt wird:

Bei einem Erhöhungswunsch der Gesamtstundenzahl des Schuljahres erscheint automatisch der Button zum Ausdruck des Änderungsvertrages.

Der Änderungsvertrag fixiert die zusätzlichen Stunden, die der festgelegten Gesamtstundenanzahl des bestehenden Honorarvertrages hinzugefügt werden sollen. FABelF rechnet automatisch die Summe der zusätzlichen Stunden aus und trägt sie im Vertragstext ein.

Textausschnitt Änderungsvertrag mit Information über zusätzliche Stundenzahl.

Bitte drucken Sie den Änderungsvertrag in zweifacher Form aus, lassen ihn entsprechend unterschreiben und senden ihn an das Amt für Schule. Nach der Bestätigung durch das Amt wird die neue, erhöhte Anzahl von Stunden rechtskräftig. Bitte beachten Sie auch, dass das Honorarvertragsfeld so lange gesperrt (daher grau markiert ist), bis der Änderungsvertrag im Amt vorliegt und bestätigt wird. Solang das Feld grau ist, können Sie den Änderungsvertrag ausdrucken. Gehen Sie dafür unter die Button „Dokumente“ und „Änderung“.

Kleine Anleitung zum Bearbeiten des Honorarvertrages

Für einen umfassenden Überblick werden in den folgenden Tabellen alle Szenarien beschrieben, wie mit Honorarverträgen im Laufe des Schuljahres in FABelF verfahren werden kann.

Honorarvertrag rechtsverbindlich abschließenHonorarvertrag in FABelF anlegen, persönliche Daten des Honorarnehmers einfügen, auf PC abspeichern, ausdrucken, unterschreiben (lassen) und an Amt senden →
Amt prüft Vertrag und unterschreibt diesen →
Vertrag wird rechtsgültig →
Umwidmung für den Vertrag ist aktiviert
Gewünschte Aktion im SchuljahrVertrag rechtsverbindlich = Umwidmungs-funktion aktiv Vertrag nicht rechtsverbindlich = Umwidmungs-funktion inaktiv
Honorarvertrag neu anlegenNeue Honorarverträge können jederzeit im Schuljahr angelegt werdenNeue Honorarverträge können jederzeit im Schuljahr angelegt werden
Gesamtstundenzahl reduzierenIst jederzeit möglichIst jederzeit möglich
Gesamtstundenzahl erhöhenBenötigt Änderungsvertrag,
sollte die Erhöhung der Gesamtstunden durch vorherige Reduzierung unter dem Niveau der Gesamtstunden des unterschriebenen Honorarvertrags liegen, ist eine solche Erhöhung möglich
Ist jederzeit möglich
Stundensatz verändernUnmöglich, es wird neuer Honorarvertrag benötigtIst jederzeit möglich
Namen des Honorarnehmers ändernUnmöglich, es wird neuer Honorarvertrag benötigtIst jederzeit möglich
Datum Führungszeugnis ändernIst jederzeit möglichIst jederzeit möglich

Sollten Sie Fragen zum Thema Umwidmungsvertrag haben, stehen wir Ihnen gern unter den bekannten Kontaktdaten per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.