Dresden: Praxistipp FABelF: Änderungen beim Honorarvertrag vornehmen

Ein weiteres turbulentes Jahr nähert sich seinem Ende. Durch die Reglungen der letzten Wochen wird es bei vielen Schulen zu Situationen gekommen sein, in welchen die geplanten Honorarstunden Ihrer GTA-Anbieter nicht wie erwartet stattfinden. Durch die Erneuerung der Umwidmungsfunktion möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals verschiedene Szenarien vorstellen, wie am Jahresende mit anders als geplanten Honorarstunden umzugehen ist.

Stunden sind ausgefallen und sollen verringert werden

Ein leider recht häufiges Szenario ist der Ausfall von geplanten GTA-Stunden. Durch die erneuerte Umwidmungsfunktion reicht es aus, dass die geplante Stundenanzahl reduziert wird. Die Reduzierung wird automatisch anerkannt und ist sofort rechtskräftig (sie wird nicht mehr vom SVA Dresden bestätigt). FABelF speichert die im Vertrag unterzeichnete Gesamtsumme und erlaubt es, dass einmal reduzierte Summen, später wieder auf diese Gesamtsumme erhöht werden könnten.

Stunden sind ausgefallen und sollen im nächsten Jahr angeboten werden

Sollten Stunden 2021 ausgefallen sein, diese aber 2022 nachgeholt werden können, besteht die Möglichkeit, die ausgefallenen Stunden in die neue Jahresscheibe zu verschieben. Sollte sich dabei die Anzahl der Gesamtstunden des Schuljahres nicht erhöhen, kann dies einfach von der Schule umgeplant werden, eine Bestätigung vom SVA Dresden ist nicht notwendig. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn sich die Anzahl der Gesamtstunden des Schuljahres erhöht.

Zusätzliche Stunden sollen erbracht werden

Wie schon im ausführlichen Artikel, vom 21.10.2021 beschrieben, enthält die Umwidmungsfunktion von Honorarverträgen nun die Möglichkeit die Stundenzahl von bestehenden Honorarverträgen zu erhöhen. Ausgangspunkt dafür ist eine Erhöhung der Gesamtsumme des Schuljahres des Honorarvertrages. Sollte sich diese erhöhen, weil zusätzliche Stunden vereinbart werden sollen, so tritt das Umwidmungsprozedere in Kraft. Wie Sie es aus den letzten Jahren gewohnt sind, wird diese Änderung vom SVA Dresden überprüft. Damit die Überprüfung funktioniert, müssen Sie den in FABelF angezeigten Änderungsvertrag ausdrucken und von der Schulleitung, als auch vom Anbieter unterschreiben lassen. Der Änderungsvertrag regelt, wie viele zusätzliche Stunden angeboten werden. Wenn der Vertrag im SVA vorliegt, wird er geprüft und ebenfalls unterschrieben und dann in FABelF freigeschaltet.

Wenn Sie nähere Informationen benötigen, wie die neue Umwidmungsfunktion arbeitet, dann empfehlen wir Ihnen den Artikel „Umwidmung der Honorarverträge aktiviert“. Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich per E-Mail oder telefonisch unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Wir vom FABelF-Team wünschen Ihnen einen stressfreien Jahresabschluss der Ganztagsangebote und eine schöne Adventszeit.